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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physiotherapie Lippmann & Partner Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gesundheitsfördernde Maßnahmen (GFM) der Physiotherapie Lippmann & Partner Soweit in den sprachlichen Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen. § 1 Anmeldung / Vertrag 1. Zu allen GFM der Physiotherapie Lippmann & Partner ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. 2. Ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen (Anmeldungen / Kündigungen / Stornierungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der Praxis). Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind (abweichend von Satz 1) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich aufgenommen werden. Ihre rechtsgeschäftlichen Erklärungen geben Sie bitte in jedem Fall gegenüber der Praxis ab. 3. Sie können sich persönlich vor Ort zu den Öffnungszeiten der Praxis anmelden und die Gebühr in bar, mit EC-Karte oder per Lastschrifteinzugsverfahren/Überweisung entrichten. Das Zahlverfahren der Überweisung nach Rechnungslegung wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber veranlasste, Maßnahmen gewährt. 4. Für Ihre schriftliche Anmeldung füllen Sie bitte den Anmeldebogen vollständig aus, senden uns diesen per Post zurück, werfen ihn in den Briefkasten der Praxis oder geben ihn persönlich in der Praxis ab. Für Anmeldungen über den Internetauftritt der Praxis nutzen Sie bitte das dortige Anmeldeformular. Erst mit dem Absenden der Daten aus dem Übersichtsbildschirm heraus ist Ihre Anmeldung vollzogen. Sie erhalten von uns per E-Mail eine Sendebestätigung, die anzeigt, dass Ihre E-Mail bei uns eingegangen ist. Um schriftliche Anmeldungen, Anmeldungen per Telefon, Internet oder Fax berücksichtigen zu können, benötigen wir neben Ihrem Namen, der Adresse und der Nummer der Maßnahme auch Ihre Einzugsermächtigung. 5. Mit Abschluss des Vertrages über eine GFM werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Praxis als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der Praxis namentlich und mit Anschrift zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Praxis. 6. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Therapeutin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Maßnahme mit dem Namen einer Leiterin angekündigt wurde. § 2 Entgelt 1. Die Gebühr für die GFM muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme entrichtet werden bzw. der Gutschein über eine GFM hinterlegt worden sein. 2. Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung von Kursen in der Regel die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich ist. Wird diese nicht erreicht oder muss aus anderen Gründen die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, wird mit dem Einverständnis der Teilnehmerinnen ein Entgeltaufschlag vorgenommen. § 3 Ermäßigungen Ermäßigungen werden in Form einer 10er Bonuskarte gewährt, die 11. Stunde ist dabei kostenfrei. Diese Regelung gilt nur für privat finanzierte gesundheitsfördernde Maßnahmen. § 4 Teilnahmebescheinigungen Teilnahmebescheinigungen werden am Schluss der GFM ausgehändigt. Beachten Sie bitte, dass nach den derzeit gültigen Regelungen eine Kostenrückerstattung der Gebühr durch die Krankenkassen nur bei einer Teilnahme von über 80% der Einheiten gewährt. § 5 Rücktritt durch die Teilnehmerinnen 1. Ein Rücktritt von gesundheitsfördernden Maßnahmen ist möglich. Bei einer Absage bis 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden 40% zurückerstattet, bei weniger als 4 Wochen werden 20% der eingezahlten Gebühr zurückerstattet. 2. Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch nach Ablauf der o. g. Fristen möglich. Für alle nach Eintritt der Krankheit stattfindenden und nicht besuchten Einheiten kann das bereits gezahlte Entgelt anteilmäßig zurück erstattet werden. 3. Weist die Maßnahme einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Maßnahme nachhaltig zu beeinträchtigen, weisen Sie bitte die Praxis darauf hin und geben Ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können Sie nach Ablauf der Frist den Vertrag über die gesundheitsfördernde Maßnahme aus wichtigem Grund kündigen. § 6 Rücktritt durch die Praxis 1. Die Praxis kann wegen zu geringer Beteiligung (die Mindestteilnehmerzahl liegt in der Regel bei 8 Personen oder ist abweichend in der Ankündigung der Maßnahme angegeben) wegen Ausfall des Kursleiters oder aus sonstigem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird das Entgelt zurückerstattet bzw. der Gutschein über eine gesundheitsfördernde Maßnahme zurückgegeben. § 7 Haftung / Aufsichtspflicht / Ansprüche 1. Die Praxis haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Teilnehmer auf dem Praxisgelände, in der Praxis und während der Maßnahme entstehen. Schadensansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die Praxis sind ausgeschlossen. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten. 2. Die Haftung der Praxis für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen der Teilnehmerin ist ebenfalls ausgeschlossen. 3. Die Haftung der Praxis für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. 4. Das Recht, gegen Ansprüche der Praxis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Praxis anerkannt worden ist. 5. Ansprüche gegen die Praxis sind nicht abtretbar. § 8 Datenschutz 1. Die Praxis setzt in der Verwaltung eine Datenverarbeitungsanlage ein, auf der Ihre persönlichen Daten erfasst und gespeichert werden. 2. Mit der Anmeldung willigen Sie gleichzeitig in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. 3. Datenschutzrechtliche Bestimmungen und Schweigepflicht werden beachtet. § 9 Hausordnung 1. In den Praxisräumen gilt die jeweilige Hausordnung. 2. Die Teilnehmerinnen sind Gast in den Praxisräumen. Bitte behandeln Sie daher alle Gegenstände schonend und verlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. 3. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass Ihnen das Rauchen im Gebäude und in der Praxis nicht gestattet werden kann. |
